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Achtung: Zufallsfunde sind laut Gesetz innerhalb eine kurzen Frist zu melden. Aktive Suche ist nur unter Absprache mit dem zuständigen Amt gestattet um Denkmalschutz zu gewähren und Unterschlagung zu verhindern.
Die Leser übernehmen selbst Verantwortung sich über Denkmalschutz- Fundrecht- Besitzrecht- und andere relevanten Gesetze zu informieren.

Finderlohn
Artikeln zum Thema Belohnung und offizielle Einkommensmöglichkeiten für Sondler, Aktivsucher und Hobby-Archäologen. Auch wenn viele Sondler der Freude am Hobby wegen die Felder absuchen. So sollte man auch das Recht haben, das Hobby zu Beruf zu machen, dem Denkmalschutz und Fundrecht natürlich gerecht bleibend. Besonders Auftragssucher (Aktivsucher) können ihre wichtige Tätigkeit nur mittels geregeltem fairen Finderlohn finanzieren, nicht zu vergessen die Beneficial-Detectorists (Benefizsondler, Finderlohnspender), die für das Wohl der Allgemeinheit spenden.

Ein spannender Artikel hat die Autorin Asya Kah zum Thema „Finderlohn-Millionaire?“ geschrieben.

Achtung: In Deutschland, Österreich und der Schweiz ist der Finderlohn anders gesetzlich geregelt. BGB und BG beachten.

„Der Finderlohn“ von Autorin B.Meyer
Ob zufälliger Fund oder das Ergebnis einer zielgerichteten Schatzsuche – ehrliche Finder können mitunter einen beachtlichen Lohn für die Fundsache erhalten. Wer eine Sache findet und sie ihrem rechtmäßigen Eigentümer zurück gibt, der hat einen Anspruch auf Finderlohn. Dieser Anspruch ist in seiner Höhe sogar rechtlich geregelt. Er beträgt bei Fundsachen bis zu 500,00 Euro 5% des Wertes, bei Fundsachen mit einem Wert über 500,00 Euro beträgt der Finderlohn 25,00 Euro plus 5% des Wertes über 500,00 Euro. In Österreich beträgt der Finderlohn sogar 10% des Wertes.

Das klingt noch einigermaßen übersichtlich. Aber das Recht hält einige Überraschungen für den Fall des Findens einer Sache bereit, die am Ende sehr komplex sind und für dessen Verständnis die Konsultation eines Rechtsanwaltes erforderlich werden kann. Zunächst ist die Kenntnis darüber wichtig, dass nicht abgegebene Fundsachen den Straftatbestand der Unterschlagung erfüllen. Wer ein teures Handy findet und es lieber selbst benutzt, statt es im Fundbüro abzugeben, der muss mit einer Anzeige wegen Unterschlagung rechnen, falls die Vorgehensweise bekannt wird. Immer wieder werden spektakuläre Fälle von Findern bekannt, die sehr wertvolle Sachen im Fundbüro abgeben und einen hohen Finderlohn erhalten. Geldbeträge, Schmuck, elektronische Geräte wie Handy oder Laptop und auch Kreditkarten und Sparbücher werden von Findern beim Fundbüro abgegeben oder den Besitzern zurück gebracht. An dieser Stelle wird der Wert eines Sparbuchs interessant. Die Höhe des Finderlohnes wird nicht nach dem Wert des Guthabens auf dem Sparbuch beurteilt, sondern nach dem Wert des Büchleins, in dem das Guthaben registriert ist. Auch wenn das Guthaben auf dem Sparbuch 10.000 Euro oder mehr beträgt, kann der rechtlich beanspruchbare Finderlohn bestenfalls nur einige Cent betragen. Wer Sachen oder Geldbeträge findet, die aus Straftaten stammen, der hat bedauerlicherweise gar keinen Anspruch auf Finderlohn. Eine Frau aus Seesen in Niedersachsen hatte zwischen den Müllsäcken in ihrem Wohngebiet eine Tüte mit 16.000 Euro gefunden. Das Geld stammte aus einem Banküberfall, bei dem die Täter ihre Beute offenbar auf der Flucht vor der Polizei weggeworfen haben. Die Frau hatte den Fund gemeldet und das Geld abgegeben. Einen Finderlohn gab es nicht, weil das Geld aus einer Straftat stammte. Laut Pressemeldungen wurde sie aber zu Kaffee und Kuchen auf das Polizeirevier eingeladen. Die Medien veröffentlichen regelmäßig Berichte von ehrlichen Findern. Verlorene Geldbörsen, Taschen und Koffer mit wertvollem Inhalt, entlaufene oder entflogene Haustiere oder Geldbeträge in Taschen, Beuteln oder Tüten werden ordnungsgemäß abgegeben und die Besitzer zahlen gern einen angemessenen Lohn für den ehrlichen Finder. Manchmal liegt der gezahlte Obulus deutlich über der Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Finderlohnes. Eine spektakuläre Summe Finderlohn erhielt die Nürnberger Familie Simon. 19 Jahre nach dem Fund zahlte die Südtiroler Landesregierung einen Finderlohn in Höhe von 175.000 Euro für den Fund der Mumie von „Ötzi“ im Gletschereis. Die Belohnung für Schatzfunde ist in Europa und auch in Deutschland regional unterschiedlich. Wer auf Schatzsuche geht sollte sich über einen wichtigen Punkt im Klaren sein: Gefundene Schätze gehören dem Staat (laut Schatzregal). Es sei denn, der Finder kann sein Eigentumsrecht durch Erbschaft oder Schenkung nachweisen. Bei mehreren Schatzfunden mit einem Alter von mehreren Hundert oder mehreren Tausend Jahren ist das manchmal nicht ganz einfach. Während einige Bundesländer einen gefundenen Schatz ganz für sich beanspruchen, gehört in Hessen, Bayern und Nordrhein-Westfalen ein gefundener Schatz zur Hälfte dem Finder und zur Hälfte dem Staat. Das hat eine sehr förderliche Wirkung auf die Aktivitäten der Hobby-Archäologen in diesen Bundesländern.

B. Meyer, Researcher

Gesetzlich geregelter Finderlohn Deutschland, Österreich
Anspruch Finderlohn Österreich Stand 1.2014 10 % von Wert bei verlorenen Gegenständen 5 % von Wert bei vergessenen Gegenständen Halber Prozentsatz bei Überschreitung des Wertanteil von 2000 Euro Was als vergessen und verloren gilt, regelt in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch. Bezüglich Anspruch auf Eigentum beginnt die Jahresfrisst bei Gegenständen mit einem Wert unter 10 Euro.

Anspruch Finderlohn Deutschland
geregelt von § 971 BGB

Finderlohn-Stories
660.000 Euro Finderlohn wurde für den Fund der als „Schatz von Ebbs“ bekannten Wertgegenstände, die in einem Wald nahe des Wilden Kaisers vergraben wurde. Für die Entdeckung der Gletschermumie Ötzi wurde ein Finderlohn 175 000 Euro bestimmt. Eine Miche llion Dollar Finderlohn bot ein us-amerikanischer Rapper für das Wiederfinden seines Laptops.

Geregelt ist oft im Gesetz, welch Lohn man auf das Finden setz. Der wahre Lohn an einem Fund, ist das Lächeln auf jenem Mund, der viel zu lange hat vermisst, was nun nicht mehr verloren ist. – ein Sondler Spruch

„Ist das Finden ein zusätzlicher Weg aus der Wegwerfgesellschaft? Ist nicht der schönste Finderlohn, neben der Freude der Menschen die einst etwas verloren haben, auch etwas, wenn auch kleines, für die Umwelt getan zu haben?“ Zitat eines Sondlers